Laptop von der Steuer absetzen – darauf sollten Sie achten

Laptop von der Steuer absetzen – darauf sollten Sie achten
21. März 2023 16 Minuten Lesezeit
Laptop von der Steuer absetzen – darauf sollten Sie achten

Haben Sie bereits Ihre Steuererklärung abgegeben? Nein? Dann nutzen Sie die Chance und profitieren Sie von Ihrem Steuervorteil! Bereits 2018 erhielten ganze 12,6 Millionen der 14,3 Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland eine durchschnittliche Rückerstattung von 1.072 Euro. Wir vom green IT Onlineshop erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihren neuen oder gebrauchten Laptop von der Steuer absetzen möchten. Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung.

Laptop von der Steuer absetzen: Weshalb Sie in der Steuererklärung Ihre Arbeitsmittel aufführen sollten

Lassen Sie sich Ihren Steuervorteil nicht entgehen: Sämtliche Arbeitsmittel, die von Arbeitnehmern beruflich genutzt werden, können in der Steuererklärung als sogenannte Werbungskosten angesetzt werden. Wieso Sie das tun sollten? Durch das steuerliche Absetzen zahlen Sie weniger Steuern an das Finanzamt oder erhalten eine Rückerstattung.

Was sind Werbungskosten?

Unter Werbungskosten versteht man jene Kosten von Arbeitnehmern, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit anfallen. Dazu gehören nicht nur Arbeitsmittel, sondern auch Aufwendungen für die Fahrt ins Büro oder das private Arbeitszimmer.

Beispiele für Arbeitsmittel, die in der Steuererklärung absetzbar sind:

  • Laptops und Computer
  • Smartphones und Tablets
  • Drucker und Druckzubehör, wie Druckerpapier und -patronen
  • Eingabegeräte, wie PC-Mäuse und Tastaturen
  • sonstiges Zubehör, wie Speicherkarten, Kabel, Adapter, Festplatten etc.

Neben dem Kaufpreis entscheidet vor allem der Umfang der beruflichen Nutzung über die Höhe der Rückerstattung für die Arbeitsmittel. Dabei ist die Arbeitsmittel-Pauschale im Jahr 2023, die das Finanzamt berücksichtigt, erneut gestiegen. So waren im vorherigen Steuerjahr lediglich 1.200 Euro absetzbar – 2023 werden laut Beschluss des Bundesfinanzministeriums nun pauschal 1.230 Euro als Werbungskosten ansetzbar.

Tipp

Wer in der Steuererklärung Arbeitsmittel abgeschrieben möchte, muss nicht unbedingt ein neuwertiges Gerät kaufen: Auch die Kosten der Anschaffung von gebrauchten Laptops, Computern und Co. können Sie in der Steuer als Werbungskosten geltend machen. Hierfür sollten Sie nach dem Kauf aber möglichst alle Belege als Nachweis für Ihre Ausgaben aufbewahren!

Wer kann seinen Laptop von der Steuer absetzen?

Generell kann jeder Arbeitnehmer, der seinen Laptop nicht nur privat, sondern ebenso beruflich nutzt, die Anschaffungskosten auch von der Steuer absetzen. Die Höhe des Abschreibungsbetrags hängt hierbei vom Nutzungsanteil ab. Erst ab einer beruflichen Nutzung von 90 Prozent kann der gesamte Kauf-Betrag in die Aufwendungen für Arbeitsmittel eingerechnet werden. Umgekehrt muss aber auch die Verwendung für private Zwecke erst ab einem Nutzungsanteil von 10 Prozent getrennt aufgeführt werden.

Was bedeutet berufliche Nutzung bei der Steuer?

Welcher Anteil des Anschaffungsbetrags dabei als Werbungskosten für den Laptop angerechnet werden kann, richtet sich nach dem rein beruflichen Nutzungsanteil. Dieser betrifft jedoch nicht nur die Arbeit an sich, sondern auch Tätigkeiten, die im weiteren Sinne mit der Arbeit zu tun haben.

Beispiele für die berufliche Nutzung eines Laptops sind:

  • das Schreiben von Bewerbungen
  • die Teilnahme an Videokonferenzen
  • das Verfassen von geschäftlichen E-Mails
  • Recherchen bezüglich der Arbeit
  • alle weiteren vom Laptop ausgeführten beruflichen Tätigkeiten

In allen Fällen müssen Sie dem Finanzamt eine berufliche Nutzung nachweisen können, wenn Sie Ihren Laptop in der Steuererklärung aufführen möchten.

Laptop und Tablet auf einem BürotischLaptop und Tablet auf einem Bürotisch
Foto von Nataliya Vaitkevich

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Laptop absetzen: Nachweis bei gemischter Nutzung

Wenn Sie Ihre Arbeitsmittel steuerlich absetzen möchten, müssen Sie die berufliche Nutzung auf Wunsch des Finanzamts nachweisen können. Hierfür gibt es einfache und gängige Methoden:

  • Die 50:50-Nutzung: In der Regel erkennt das Finanzamt auch ohne einen detaillierten Nachweis die 50-prozentige Nutzung zu beruflichen Zwecken an. Dennoch sollte dieses Verhältnis möglichst auch der Realität entsprechen.
  • Schätzung: Verteilt sich die Nutzung zu anderen Anteilen, kann auch eine geschätzte Aufstellung zur beruflichen Nutzung des Laptops eingereicht werden. Oft reicht diese schon als Nachweis zur Erstattung der Steuern aus.
  • Laptop-Fahrtenbuch: Wenn Sie selbst keinen genauen Überblick über die Aufteilung der Nutzungsdauer Ihres Gerätes haben, lohnt sich die genaue Dokumentation – zumindest für einen repräsentativen Zeitraum von mindestens drei Monaten. Ähnlich wie bei einem Auto-Fahrtenbuch werden hierbei die genauen Zeiten und der Grund der Nutzung dokumentiert. Zwar bedeutet die Dokumentation der Nutzungszeiten zunächst einen gewissen Mehraufwand – die Auflistung dient jedoch nicht nur als Nachweis für die Absetzung der Kosten beim Finanzamt, sondern sorgt auch für Klarheit im beruflichen Alltag.

Tipp

Über die Anlage N lassen sich nicht nur die Werbungskosten für berufliche Anschaffungen, sondern auch die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg oder die Kosten für die Nutzung des privaten Arbeitszimmers abschreiben. Bei Detailfragen zur Absetzung in der Steuererklärung können Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe-Vereine wertvolle Informationen liefern.

Laptop abschreiben in Anlage N: So geht`s

Laut Beschluss des Bundesfinanzministeriums können Laptops seit 2021 innerhalb eines Jahres über die Steuererklärung abgeschrieben werden. In den Jahren zuvor gab es noch eine Abschreibungsgrenze, die eine Aufteilung der Kosten auf mehrere Jahre erforderliche machte.

Durch die oben genannte Änderung kann der Kaufpreis von einem Laptop, der beispielsweise im Juni gekauft wurde, komplett in einem Jahr abgeschrieben werden. Wobei sich das Jahr in diesem Beispiel auf Juli bis Dezember im Vorjahr und Januar bis Juni im darauffolgenden Jahr bezieht – also nicht ein volles Jahr, sondern zwölf aufeinanderfolgende Monate.

Die Anschaffungskosten für einen Laptop sowie der eigene Verdienst werden hierfür im Formular Anlage N in der Steuererklärung aufgeführt.

Fazit: Laptop von der Steuer absetzen – darauf sollten Sie achten

Durch die Abschreibung von Werbemitteln zahlen Sie weniger an das Finanzamt oder Sie erhalten eine Rückerstattung Ihrer Kosten. Grundvoraussetzung, wenn Sie Ihren Laptop steuerlich absetzen möchten, ist eine berufliche Nutzung von mindestens 10 Prozent. Ab einem Anteil von über 90 Prozent können Sie sogar die gesamten Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Diesen Steuervorteil sollten Sie sich keinesfalls entgehen lassen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Weiterführende Informationen erhalten Sie zum Beispiel auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Häufige Fragen
Wie oft kann man einen Laptop von der Steuer absetzen?
Die Anschaffungskosten eines neuen oder gebrauchten Laptops können einmalig von der Steuer abgesetzt werden. Die Abschreibungsdauer liegt seit 2021 bei einem Jahr bzw. 12 Monaten. Auch bei längerer Nutzungsdauer kann der Kaufpreis jedoch nur einmal in den Werbungskosten berücksichtigt werden.
Wie viel bekommt man zurück, wenn man seinen Laptop von der Steuer absetzt?
Wie hoch die Rückerstattung für einen Laptop oder Computer ausfällt, hängt vom Anschaffungspreis und der prozentualen beruflichen Nutzungsdauer ab. Das Bundesfinanzministerium hat den Pauschalbetrag für die Werbungskosten mit dem 01. Januar 2023 jedoch auf 1.230 Euro erhöht.
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